Corona-News

Friseurhandwerk: 3G-Nachweis für Friseurbesuche

Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021 in einer neuen Fassung der Corona-Schutzverordnung um. Diese tritt am Freitag, 20. August 2021, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich Freitag, 17. September 2021. Die Corona-Schutzverordnung mit neuer Systematik enthält keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr.

3G-Nachweis
Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Corona-Schutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Diese Regel gilt auch für körpernahe Dienstleistungen, wie Friseurbesuche.
An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit einen entsprechenden Aushang für Ihren Salon herunter zu laden.

Friseurhandwerk: 3G-Nachweis für Friseurbesuche

Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021 in einer neuen Fassung der Corona-Schutzverordnung um. Diese tritt am Freitag, 20. August 2021, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich Freitag, 17. September 2021. Die Corona-Schutzverordnung mit neuer Systematik enthält keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr.

3G-Nachweis
Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Corona-Schutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Diese Regel gilt auch für körpernahe Dienstleistungen, wie Friseurbesuche.
An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit einen entsprechenden Aushang für Ihren Salon herunter zu laden.

Nach oben