Stiftung Handwerk Höxter-Warburg

Spenden und Zustiftungen2023-02-08T16:37:24+01:00

Spenden und Zustiftungen

Die Arbeit unserer Stiftung Handwerk Höxter-Warburg ist auf die Zukunft ausgerichtet und kann viel verändern. Wirkungsvolle Arbeit können wir aber nur mit breiter Unterstützung leisten! Deshalb laden wir insbesondere Unternehmen, Verbände, Institutionen und engagierte Privatpersonen dazu ein, sich in unsere Stiftung einzubringen. Die Wege dazu sind so vielfältig wie unser Engagement.

Machen Sie mit!
Stiften Sie Perspektiven!
Stiften Sie Chancen!
Stiften Sie Zukunft!

Ihre Spende zur Realisierung!
Spenden werden zeitnah und vollständig dazu verwendet, unsere gemeinnützigen Zwecke umzusetzen. Sie fließen direkt in Projekte oder werden zur unmittelbaren Förderung verwendet. Jeder Spendenbetrag – egal wie hoch – ist uns herzlich willkommen!

Ihre Zustiftung als dauerhafte Hilfe!
Zustiftungen werden dem Stiftungsvermögenzugeführt. Dadurch werden Kapital und Ertrag unserer Stiftung erhöht, so dass wir unsere Aufgaben und Zwecke nachhaltig und dauerhaft verfolgen können.
Wichtig: Wenn Sie eine Zustiftung machen möchten, muss diese unbedingt auch so bezeichnet werden. Diese Zweckbestimmung muss zeitgleich mit dem Eingang Ihrer Zuwendung bei uns vorliegen.

Ihr Engagement als Vorteil!
Ihre Entscheidung, Gutes zu tun, verschafft nicht nur unserer Stiftung finanzielle Vorteile. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach möglichen Vergünstigungen.

Von der finanziellen Förderung durch Spenden oder Zustiftungen, über Sachspenden bis hin zur gemeinsamen Entwicklung von Projekten sind die Möglichkeiten mit uns zu kooperieren unbegrenzt. Informieren Sie sich doch einfach in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit!

Spenden oder Stiften Sie auf das Konto der Stiftung Handwerk Höxter-Warburg:
Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold
IBAN: DE41472601212056240600
BIC: DGPBDE3MXXX

WICHTIG: Wenn Sie eine Zustiftung machen möchten, muss diese unbedingt auch so bezeichnet werden.
Diese Zweckbestimmung muss zeitgleich mit dem Eingang Ihrer Zuwendung bei uns vorliegen.

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