Einführung des elektronischen Verfahrens zur Eintragung von Lehrverträgen ab Januar 2024
Die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld hat ab dem 01.01.2024 ein neues digitales Verfahren zur Eintragung von Lehrverträgen eingeführt. Ziel dieses Verfahrens ist es, den gesamten Prozess der Lehrvertragseintragung zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Mit dem elektronischen Verfahren entfallen zeitraubende manuelle Schritte. Die Eintragung von Lehrverträgen soll nun deutlich schneller erfolgen, was besonders in dringenden Fällen von Vorteil ist. Die digitale Übermittlung von Papierdokumenten fördert somit auch eine ressourcenschonende Verwaltung.
In der Vergangenheit wurden Eintragungen im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse mit einem händischen Vermerk (Datum, Unterschrift und Stempel) auf den Vertragsexemplaren bestätigt.
Im Rahmen der Umstellung auf digitale Arbeitsprozesse hat die Handwerkskammer OWL diese Art „Eintragungsbestätigung“ durch zwei maschinell erstellte Schreiben an die beteiligten Vertragspartner ersetzt.
Diese „neue“ Eintragungsbescheinigung beinhaltet nur noch vertragswesentlichen Bestandteile.
Nach Erhalt händigen Sie dann bitte Ihren Auszubildenden den Eintragungsbescheid plus Ausbildungsvertrag (original) aus.
Wir sind fest davon überzeugt, dass die Einführung des elektronischen Verfahrens zur Registrierung von Lehrverträgen zu einer effizienteren Arbeitsweise sowohl in den Ausbildungsbetrieben als auch in der Verwaltung führen wird.
Wie funktioniert das elektronische Verfahren?
Betrieb erstellt den Berufsausbildungsvertrag
Den Musterausbildungsvertrag finden Sie auf unserer Homepage
Bitte füllen Sie den Vertrag vollständig aus. Nur vollständige Ausbildungsverträge können zur Eintragung an die Handwerkskammer weitergeleitet werden.
Berufsausbildungsvertrag drucken und unterschreiben
Dann die gesamten Vertragsunterlagen ausdrucken und von allen Vertragsparteien unterschreiben lassen!
Unterlagen per PDF-Datei an die Kreishandwerkerschaft mailen
Ab Januar 2024 verzichtet der Gesetzgeber auf die Einreichung von Original-Berufsausbildungsverträgen. Daher senden Sie uns per Post bitte keine Verträge mehr zu!
Bitte folgende Unterlagen an die Kreishandwerkerschaft mailen:
Den Ausbildungsvertrag (s. Exemplar für die Handwerkskammer) und den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse sowie alle erforderlichen Nachweise (ärztliche Bescheinigung, Zeugnisse, Verkürzungsgründe) einscannen und per PDF-Datei an die Ausbildungsabteilung der Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg an lehrvertrag@kh-hx.de mailen.
Somit verbleiben alle Original-Vertragsunterlagen im Betrieb.
Kreishandwerkerschaft überprüft Ausbildungsvertrag vor der Weiterleitung an die Handwerkskammer
Der eingereichte Ausbildungsvertrag wird mit seinen Anlagen überprüft. Änderungen, Ergänzungen werden in Absprache mit dem Betrieb abgestimmt.
Zur Eintragung mailt die Kreishandwerkerschaft den geprüften und rechtskräftigenden Vertrag digital zur Handwerkskammer OWL in Bielefeld weiter.
Eintragungsbescheid von der Kammer zur Kreishandwerkerschaft
Nach erfolgter Erfassung und Eintragung des Vertragsverhältnisses, erhält die Kreishandwerkerschaft die „Eintragungsbescheide“.
Die Kreishandwerkerschaft als Partner der Betriebe beim Eintragungsprozess senden den einreichenden Stellen/Betriebe die beiden Eintragungsbescheide für Betrieb und Azubi (über den Betrieb) dann zu.
Serviceangebot „Online-Ausbildungsvertrag“ der Handwerkskammer
Zum Online-Ausbildungsvertrag zu gelangen, gibt es noch eine weitere Möglichkeit und zwar über die Homepage der Handwerkskammer OWL www.handwerk-owl.de/artikel/online-ausbildungsvertrag-35,454,1265.html. !