Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den handwerklichen Elektroberufen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung am 30. März 2021 die
Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen erlassen.
Die Verordnung gilt für alle neuen Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2021 beginnen und ist im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 15, Seite 662 ff. vom 9. April 2021 abgedruckt. Gleichzeitig treten alle aktuell gültigen Verordnungen (Systemelektroniker*in, Informationselektroniker*in, Elektroniker*in und Elektroniker*in für Maschinen- und Antriebstechnik) ab dem 1. August 2021 außer Kraft. Für Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 01.08.21 begonnen wurden, gelten die bisherigen Regelungen weiter fort.
Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den handwerklichen Elektroberufen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung am 30. März 2021 die
Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen erlassen.
Die Verordnung gilt für alle neuen Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2021 beginnen und ist im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 15, Seite 662 ff. vom 9. April 2021 abgedruckt. Gleichzeitig treten alle aktuell gültigen Verordnungen (Systemelektroniker*in, Informationselektroniker*in, Elektroniker*in und Elektroniker*in für Maschinen- und Antriebstechnik) ab dem 1. August 2021 außer Kraft. Für Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 01.08.21 begonnen wurden, gelten die bisherigen Regelungen weiter fort.