Friseure: Pandemie-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk
Wie können Friseurinnen und Friseure während der Corona-Pandemie sicher arbeiten? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Branche Friseurbetriebe erarbeitet.
Bestmöglicher Schutz für Beschäftigte
Die Regelungen sind für alle Friseurbetriebe verbindlich und ergänzen den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums um branchenspezifische Vorgaben. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus für Inhaber, Beschäftigte und Kunden von Friseursalons bestmöglich zu reduzieren. Die BGW berät Friseurbetriebe bei der Umsetzung und überprüft die Einhaltung der Regelungen.
Vorgeschriebene Schutzmaßnahmen
Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen und räumliche Vorgaben. Dabei gilt die Rangfolge: technische vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Zu den verpflichtenden Maßnahmen in Deutschland gehören unter anderem:
- Mund-Nasen-Schutz für Beschäftigte und Kundschaft
- Obligatorisches Haarewaschen im Salon
- Ausreichend Schutzabstand, gegebenenfalls mit Anpassung von Friseurarbeitsplätzen
- Abschaffung von Wartezonen
- Verwendung jeweils gereinigter Arbeitsmaterialien je Kunde
- Optimierte Lüftung
- Unterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz
Um Friseurbetriebe bei der praktischen Umsetzung der Arbeitsschutzstandards zu unterstützen, entwickelt die BGW zusätzlich eine Handlungshilfe. Diese wird mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks und der Gewerkschaft abgestimmt und wird vor der voraussichtlichen Wiedereröffnung der Friseursalons vorliegen.
Antworten auf wichtige Fragen finden Sie auf der Homepage des BGW:
Stand: 12:00 Uhr | 30.04.2020
Friseure: Pandemie-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk
Wie können Friseurinnen und Friseure während der Corona-Pandemie sicher arbeiten? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Branche Friseurbetriebe erarbeitet.
Bestmöglicher Schutz für Beschäftigte
Die Regelungen sind für alle Friseurbetriebe verbindlich und ergänzen den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums um branchenspezifische Vorgaben. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus für Inhaber, Beschäftigte und Kunden von Friseursalons bestmöglich zu reduzieren. Die BGW berät Friseurbetriebe bei der Umsetzung und überprüft die Einhaltung der Regelungen.
Vorgeschriebene Schutzmaßnahmen
Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen und räumliche Vorgaben. Dabei gilt die Rangfolge: technische vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Zu den verpflichtenden Maßnahmen in Deutschland gehören unter anderem:
- Mund-Nasen-Schutz für Beschäftigte und Kundschaft
- Obligatorisches Haarewaschen im Salon
- Ausreichend Schutzabstand, gegebenenfalls mit Anpassung von Friseurarbeitsplätzen
- Abschaffung von Wartezonen
- Verwendung jeweils gereinigter Arbeitsmaterialien je Kunde
- Optimierte Lüftung
- Unterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz
Um Friseurbetriebe bei der praktischen Umsetzung der Arbeitsschutzstandards zu unterstützen, entwickelt die BGW zusätzlich eine Handlungshilfe. Diese wird mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks und der Gewerkschaft abgestimmt und wird vor der voraussichtlichen Wiedereröffnung der Friseursalons vorliegen.
Antworten auf wichtige Fragen finden Sie auf der Homepage des BGW:
Stand: 12:00 Uhr | 30.04.2020