AGBs Meistervorbereitungskurs Teil 1-4

AGBs Meistervorbereitungskurs Teil 1-42023-11-22T13:52:52+01:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg für die Teilnahme am Meistervorbereitungskurs Teil 1-4

I. Rechtsträger, Veranstalterin

Rechtsträgerin und Veranstalterin ist die Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg, vertreten durch den Vorstand und dieser wiederum durch den Kreishandwerksmeister und den Hauptgeschäftsführer. Sitz der Kreishandwerkerschaft ist die Industriestraße 34 in 33034 Brakel.

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge), die durch die Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg als Veranstalterin durchgeführt werden.

Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.

II. Vertragsabschluss

Nach Eingang der Anmeldung des Teilnehmers wird diesem eine Anmeldebestätigung zugesandt. Die Anmeldebestätigung stellt jedoch keine verbindliche Annahme der Anmeldung dar. Die Veranstalterin behält sich vor, die angebotene Veranstaltung aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht durchzuführen. Daher kommt erst mit Zugang einer Einladung zu der Veranstaltung beim Teilnehmenden der Vertrag verbindlich zustande.

III. Gebühren, Ratenzahlung

Die Lehrgangsgebühren / Lehrgangsentgelte werden mit Zugang des Gebührenbescheides/der Rechnung fällig.

Die Einzelheiten der beantragten Ratenzahlung werden in einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter festgelegt. Kommt es zu keiner Einigung hierüber, schuldet der Teilnehmer die volle Gebühr / das volle Entgelt gemäß III. Satz 1.

IV. Rücktritt des Teilnehmers

Anstatt des Widerrufs können angemeldete Teilnehmer bis spätestens 3 Monate vor dem angekündigten Beginn der Veranstaltung kostenfrei durch schriftliche Erklärung gegenüber der Veranstalterin zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktrittes ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin maßgebend. Bei einem späteren Rücktritt des Teilnehmers bis 14 Tage vor Kursbeginn kann die Veranstalterin einen pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von mindestens 500 EUR geltend machen.

Vom 13. Tag vor Lehrgangsbeginn (erster Tag nach Ablauf der vorgenannten Rücktrittsfrist bis zum Tag des Lehrgangsbeginns ist ein Rücktritt in der vorgenannten Form mit folgender Maßgabe möglich:

Die Veranstalterin kann einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von

50% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 120 Unterrichtsstunden

30% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer bis 330 Unterrichtsstunden

15% der Gebühr/des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer Dauer über 330 Unterrichtsstunden

verlangen.

Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte Schadensersatz entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.

Teilnehmer aus den Kundenkreisen Alg I und / oder Alg II können kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn die Agentur für Arbeit/Jobcenter die Förderung der Maßnahme ablehnt, oder die Teilnahme an der laufenden Maßnahme wegen Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit jederzeit kostenfrei kündigen. Gegenüber Teilnehmern, die zu einem späteren Zeitpunkt zurücktreten, kündigen (ausgenommen gem. IV.), nicht zu der Veranstaltung erscheinen oder an dieser nicht vollständig teilnehmen, wird die volle Veranstaltungsgebühr erhoben.

V. Kündigung durch den Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn

Teilnehmende können den Vertrag zu jeder Zeit aus wichtigem Grunde schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt z.B. bei nicht nur vorübergehender Krankheit, die die Teilnahme unmöglich macht, vor. Ein Dozentenwechsel berechtigt den Teilnehmer jedoch nicht zur Kündigung aus wichtigem Grunde. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels. Bei berufsbegleitenden Lehrgängen bzw. Teilzeitschulen ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Bei Vollzeitlehrgängen bzw. Tagesschulen ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.

Die Lehrgangsgebühr / das Lehrgangsentgelt ist bis zum Ende der Kündigungsfrist anteilig zu zahlen. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass dem Veranstalter durch die Kündigung kein oder ein wesentlich niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils.

VI. Rücktritt der Veranstalterin, Änderungen der Veranstaltung

Die Veranstalterin ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderen zwingenden Gründen von der Veranstaltung zurückzutreten.

Bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet; weitergehende Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

Die Veranstalterin behält sich vor, organisatorische und inhaltliche Änderungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder den Einsatz von Dozenten betreffen. Die Veranstalterin behält sich auch vor, Termine in Lehrgängen zu verschieben oder den Einsatz von Lehrenden zu ändern. Ausgefallener Unterricht wird nachgeholt.
Insbesondere behält die Veranstalterin sich vor, bei unvorhersehbaren, ihrerseits nicht zu vertretenden Umständen, die einen Präsenzunterricht ausschließen oder erheblich erschweren würden, den Unterricht ganz oder teilweise im Online-Format durchzuführen.

VII. Hausordnung

Der Teilnehmer hat die Hausordnung zu befolgen.

VIII. Ausschluss von Teilnehmern

Die Veranstalterin kann Teilnehmenden, die die jeweilige Lehrgangsgebühr oder entsprechende Rate nicht gezahlt haben, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Die Pflicht zur Entrichtung der Lehrgangsgebühr bleibt in diesem Fall bestehen. Ebenso kann die Veranstalterin in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (Ziffer IX. und X.) sowie die Hausordnung (Ziffer VII) nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Der Teilnehmer hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Lehrgangsgebühr/des gesamten Lehrgangsentgeltes bleibt in diesem Fall bestehen.

IX. Kurse mit Computernutzung

Teilnehmende sind verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Urheberrechte sind zu beachten. Teilnehmende sind nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software ohne Abstimmung mit dem Lehrenden durchzuführen.

X. Internetnutzung

Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. kostenpflichtigen, urheberrechtlich geschützten, pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.

XI. Haftung

Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden der Teilnehmer, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Veranstalterin, von dessen Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

XII. Datenschutz

Personenbezogene Daten der Teilnehmenden (Ihre Stamm-/Kontaktdaten, hierzu zählen z.B. Vor- und Zuname, Adresse, Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie Bankdaten) werden von der Veranstalterin ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungs- und Vertragsabwicklung erhoben (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO) und elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt zur Bearbeitung der Veranstaltung nur, soweit das notwendig ist, z.B. bei Lehrgängen mit Prüfung an die zuständige Stelle, die die Prüfung abnimmt oder bei öffentlich bezuschussten Veranstaltungen an die gemäß den gesetzlichen Vorgaben zuständige Stelle. Die Übersendung von Unterlagen betreffend die Veranstaltung kann auch per E-Mail erfolgen. Verantwortliche Stelle siehe Punkt II.

Der Datenschutzbeauftragte ist Björn Waltemode, Industriestraße 34, 33034 Brakel, E-Mail: waltemode@kh-hx.de. Wir verarbeiten die Daten der Teilnehmenden bis zur Beendigung der Vertragsbeziehung oder bis zum Ablauf der geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen – darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden. Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gemäß den Voraussetzungen der Art. 12 bis 23 DSGVO.

XIII. Meister-BAföG/Aufstiegs-BAföG

Der Teilnehmer der für seine Teilnahme an der Veranstaltung die Förderung „Meister-BAföG“ erhält, muss regelmäßig an der Veranstaltung teilnehmen, § 9 AFBG.
Eine nicht regelmäßige Teilnahme kann zur Einstellung und Rückforderung der Förderung durch den Förderungsgeber führen. Die Veranstalterin führt zum Nachweis der Teilnahme Anwesenheitslisten.

XIV. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Leistungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist Brakel. Stand: Juni 2023. Bitte beachten Sie die aktuellen Teilnahmebedingungen der Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg.

XV. Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht für Verbraucher:
Sie können Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen durch eine eindeutige Erklärung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss (Einladung zur Veranstaltung bzw. Veranstaltungsbeginn, wenn früher). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg, vertreten durch den Kreishandwerksmeister und den Hauptgeschäftsführer, Industriestraße 34, 33034 Brakel.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Version: 22.11.2023

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