Anmeldung Brandschutzhelfer

Anmeldung Brandschutzhelfer2023-09-25T16:43:59+02:00

Brände verursachen nicht nur Personen- und Vermögensschäden, sie können die gesamte Existenz eines Unternehmens gefährden. Die Vermeidung folgenschwerer Brände hängt wesentlich von der Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen und -einrichtungen ab.

Gem. Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung sowie Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 fordert die Bestellung und Ausbildung von Brandschutzhelfern. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Sollten Sie Mitarbeiter haben, die aktiv bei der Freiwilligen Feuerwehr tätig sind und über eine Truppmannausbildung verfügen, können Sie diese direkt ohne weitere Ausbildung zum Brandschutzhelfer bestellen.

Sie haben Fragen?
Wenden Sie sich gerne an:

Schunicht, Christiane
05272 3700-12
schunicht@kh-hx.de

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