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Westdeutscher Handwerkskammertag (WHKT) Grundsatzposition: Für die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung

Der spürbare und weiter zunehmende Fachkräftemangel von nicht-akademischen Fach- und Führungskräften sowie Unternehmer/innen bedarf einer Stärkung der beruflichen Bildung, um die bisherigen Wettbewerbsvorteile am Standort Deutschland zu erhalten und den Wohlstand im Land zu sichern. Die berufliche Bildung wird im Mittelstand, und in der Wirtschaft insgesamt, sehr geschätzt. Sie vermittelt Bildung und Persönlichkeitsentwicklung und verknüpft dies unmittelbar mit beruflichem Erfahrungswissen in der sozio-ökonomischen Praxis. Zusätzlich kommt der Anwendungsorientierung von fachbezogenen Lerninhalten eine besondere Rolle zu. Dadurch wird eine umfassende berufliche Handlungs- und Problemlösungskompetenz in der beruflichen Bildung vermittelt – angefangen von der dualen Erstausbildung bis zur Höheren Berufsbildung. Der Aufbau von Expertise in einem beruflichen Handlungsfeld (einer Domäne) auf unterschiedlichen Qualifikationsstufen zeichnet die berufliche Bildung aus.

Die uneingeschränkte Gleichstellung der beruflichen Bildung mit der akademischen Bildung ist überfällig. Hier offenbart sich weiterer politischer Handlungsbedarf. Die klassische bildungspolitische Forderung auf Gleichbehandlung der beiden Bildungssäulen ist bis heute nicht realisiert, denn nach wie vor bevorzugt der Staat die Bürgerinnen und Bürger, die sich ausschließlich in seinen eigenen Einrichtungen (Schulen und Hochschulen) qualifizieren.

In den letzten zwölf Jahren sind jedoch erste Schritte in Richtung Gleichwertigkeit von der Politik realisiert worden, so z. B. die Aufhebung von Einkommensgrenzen bei der »ersten Ausbildung« (Ausbildung oder Studium) für den Bezug von Kindergeld, der fachbezogene Hochschulzugang für alle Gesellen und Facharbeiter, allerdings erst mit mehreren Jahren Berufserfahrung und die Einordnung von Meister-, Fachwirte- sowie Betriebswirtqualifikation auf den gleichen Stufen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) wie die akademische Bachelor- sowie Masterqualifikation und die Verankerung von drei Fortbildungsstufen im Berufsbildungsgesetz als »höherqualifizierende Berufsbildung«.

Hinsichtlich der Finanzierung der beiden Bildungssäulen (berufliche sowie akademische Bildung) ist eine Ungleichbehandlung der Lernenden offenkundig. Der Staat begünstigt Lernende an Schulen und Hochschulen, für die er die Qualifizierungskosten (weitgehend) trägt. Gerade in der beruflichen Bildung müssen die Lernenden ihre Qualifizierungskosten (z. B. in der Aufstiegsfortbildung) selbst tragen. Dies gleicht auch nicht das Meister-BAföG aus, denn an den Hochschulen – als klassisches Beispiel – wird vom Staat die gesamte Infrastruktur (Gebäude, Ausstattung, Personal) finanziert. Insofern müssen Bund, Länder und Kommunen für eine gerechte Verteilung der Bildungsausgaben sorgen, unabhängig davon, in welchem Bildungssystem sich die Menschen qualifizieren.

Westdeutscher Handwerkskammertag (WHKT) Grundsatzposition: Für die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung

Der spürbare und weiter zunehmende Fachkräftemangel von nicht-akademischen Fach- und Führungskräften sowie Unternehmer/innen bedarf einer Stärkung der beruflichen Bildung, um die bisherigen Wettbewerbsvorteile am Standort Deutschland zu erhalten und den Wohlstand im Land zu sichern. Die berufliche Bildung wird im Mittelstand, und in der Wirtschaft insgesamt, sehr geschätzt. Sie vermittelt Bildung und Persönlichkeitsentwicklung und verknüpft dies unmittelbar mit beruflichem Erfahrungswissen in der sozio-ökonomischen Praxis. Zusätzlich kommt der Anwendungsorientierung von fachbezogenen Lerninhalten eine besondere Rolle zu. Dadurch wird eine umfassende berufliche Handlungs- und Problemlösungskompetenz in der beruflichen Bildung vermittelt – angefangen von der dualen Erstausbildung bis zur Höheren Berufsbildung. Der Aufbau von Expertise in einem beruflichen Handlungsfeld (einer Domäne) auf unterschiedlichen Qualifikationsstufen zeichnet die berufliche Bildung aus.

Die uneingeschränkte Gleichstellung der beruflichen Bildung mit der akademischen Bildung ist überfällig. Hier offenbart sich weiterer politischer Handlungsbedarf. Die klassische bildungspolitische Forderung auf Gleichbehandlung der beiden Bildungssäulen ist bis heute nicht realisiert, denn nach wie vor bevorzugt der Staat die Bürgerinnen und Bürger, die sich ausschließlich in seinen eigenen Einrichtungen (Schulen und Hochschulen) qualifizieren.

In den letzten zwölf Jahren sind jedoch erste Schritte in Richtung Gleichwertigkeit von der Politik realisiert worden, so z. B. die Aufhebung von Einkommensgrenzen bei der »ersten Ausbildung« (Ausbildung oder Studium) für den Bezug von Kindergeld, der fachbezogene Hochschulzugang für alle Gesellen und Facharbeiter, allerdings erst mit mehreren Jahren Berufserfahrung und die Einordnung von Meister-, Fachwirte- sowie Betriebswirtqualifikation auf den gleichen Stufen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) wie die akademische Bachelor- sowie Masterqualifikation und die Verankerung von drei Fortbildungsstufen im Berufsbildungsgesetz als »höherqualifizierende Berufsbildung«.

Hinsichtlich der Finanzierung der beiden Bildungssäulen (berufliche sowie akademische Bildung) ist eine Ungleichbehandlung der Lernenden offenkundig. Der Staat begünstigt Lernende an Schulen und Hochschulen, für die er die Qualifizierungskosten (weitgehend) trägt. Gerade in der beruflichen Bildung müssen die Lernenden ihre Qualifizierungskosten (z. B. in der Aufstiegsfortbildung) selbst tragen. Dies gleicht auch nicht das Meister-BAföG aus, denn an den Hochschulen – als klassisches Beispiel – wird vom Staat die gesamte Infrastruktur (Gebäude, Ausstattung, Personal) finanziert. Insofern müssen Bund, Länder und Kommunen für eine gerechte Verteilung der Bildungsausgaben sorgen, unabhängig davon, in welchem Bildungssystem sich die Menschen qualifizieren.

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