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Sachverständige2023-02-08T16:37:23+01:00

Sachverständige

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger des Handwerks kann immer helfen, wenn eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt, ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll.

Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar. Die Sachverständigen des Handwerks übernehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern die Rolle eines „Helfers der Richter“, die den Sachverstand dieser Fachleute zu Rate ziehen.

Auch außerhalb eines Gerichtsverfahrens können sie als Privatgutachter tätig werden und sich gutachterlich äußern zu erbrachten handwerklichen Leistungen oder noch zu erbringenden handwerklichen Leistungen. Darüber hinaus kann z. B. zu Kostenvoranschlägen, Sanierungskonzepten, Zeit- und Restwertermittlungen im Zusammenhang mit handwerklichen Leistungen Stellung genommen werden.

Eine/n passende/n Sachverständige/n finden Sie im SachverständigenNAVI.

SachverständigenNAVI

Das SachverständigenNAVI des Handwerks ist eine Datenbank von den Bestellungskörperschaften, den Handwerkskammern der Bundesrepublik Deutschland. Sie bietet die Gewähr für höchste Aktualität, da die ständige Datenpflege der Daten aller öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks für jeden Handwerkskammerbezirk von der jeweiligen Handwerkskammer durchgeführt wird.

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