Digitales Berichtsheft
Mit dem Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes sind auch Vorschriften der Handwerksordnung (HwO) und des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geändert worden. Gegenüber der bisher vorgesehenen ausschließlichen Schriftform ist nunmehr auch die Option des elektronischen Ausbildungsnachweises zugelassen.
Mit der Neuregelung ist es den Auszubildenden ausdrücklich erlaubt, ihr Berichtsheft digital zu führen. Die Ausbildungsbetriebe und die Lehrlinge müssen im Ausbildungsvertrag festlegen, wie das Berichtsheft geführt werden soll – handschriftlich oder digital.
Es gibt diverse Anbieter komplexer IT-Lösungen und Apps für die Herstellung von Ausbildungsnachweisen durch Auszubildende und deren Kontrolle durch Ausbildende. Verbreitet ist das mit Bundesmittel geförderte Online-Berichtsheft zur Stärkung der Lernortkooperation, kurz: Blok, welches von den Kreishandwerkerschaften in OWL und der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld empfohlen wird. Auszubildende, Ausbilder und Berufsschullehrer können das Berichtsheft im Internet gemeinsam nutzen.