Verlässliche Informationsquellen/Links zu Corona-Epedemie (COVID-19)
Aushang Mundschutzpflicht
Aushang 2G-und 3G-Regelungen für Friseursalons (mit Erläuterung welche Schutzmaske gefordert ist)
Um die Ausbreitung von Corona weiter einzudämmen, sind veränderte Verhaltensweisen im täglichen Miteinander notwendig. Auf unserer Internetseite finden Sie Aushänge bezüglich 2G und 3G zum Selberdrucken als Aushang für ihr Unternehmen im PDF-Format (Stand: 18. Januar 2022).
Aushang 2G-und 3G-Regelungen für Geschäfte
Um die Ausbreitung von Corona weiter einzudämmen, sind veränderte Verhaltensweisen im täglichen Miteinander notwendig. Auf unserer Internetseite finden Sie Aushänge bezüglich 2G und 3G zum Selberdrucken als Aushang für ihr Unternehmen im PDF-Format.
Aushang maximale Raumbelegung
Um die Ausbreitung von Corona weiter einzudämmen, sind veränderte Verhaltensweisen im täglichen Miteinander notwendig. Auf unserer Internetseite finden Sie den Aushang “Max. Raumbelegung” zum Selberdrucken als Aushang für ihr Unternehmen im PDF-Format (durchnummeriert von 1 bis 50 Personen).
Sagen Sie Danke! – Aktion “Tag der Arbeit”
Wir hoffen, dass Sie die Corona-Zeit bisher unbeschadet und gesund durchlaufen haben und dass dies auch so bleibt.
Auf unserer Webseite können Sie verschiedene Signets herunterladen, die Sie kostenfrei verwenden können.
Unsere Idee ist es, dass Sie zum “Tag der Arbeit” am 1. Mai, das Signet auf Ihrer Facebook-Seite, Ihrem Instagram-Account oder Ihrer Homepage bzw. E-Mail-Signatur verwenden.
Mit der Aktion geben wir Ihnen als Innungsfachbetrieben kostenfrei ein Werbemittel an die Hand, um sich bei deren Mitarbeitern und Kunden für die gemeinsame Unterstützung in der schwierigen Corona-Zeit zu bedanken.
So können wir mit ganz einfachen Mitteln gemeinsam einen werbewirksamen Effekt für das Handwerk erzielen.
Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Beteiligung an der Aktion des Handwerks.
Bitte bleiben Sie gesund!!!
Friseure: Pandemie-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk
Wie können Friseurinnen und Friseure während der Corona-Pandemie sicher arbeiten? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Branche Friseurbetriebe erarbeitet.
Bestmöglicher Schutz für Beschäftigte
Die Regelungen sind für alle Friseurbetriebe verbindlich und ergänzen den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums um branchenspezifische Vorgaben. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus für Inhaber, Beschäftigte und Kunden von Friseursalons bestmöglich zu reduzieren. Die BGW berät Friseurbetriebe bei der Umsetzung und überprüft die Einhaltung der Regelungen.
Vorgeschriebene Schutzmaßnahmen
Der neue Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen und räumliche Vorgaben. Dabei gilt die Rangfolge: technische vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Zu den verpflichtenden Maßnahmen in Deutschland gehören unter anderem:
- Mund-Nasen-Schutz für Beschäftigte und Kundschaft
- Obligatorisches Haarewaschen im Salon
- Ausreichend Schutzabstand von 1,5m im Radius des Arbeitsplatzes, gegebenenfalls mit Anpassung von Friseurarbeitsplätzen
- Abschaffung von Wartezonen
- Verwendung jeweils gereinigter Arbeitsmaterialien je Kunde
- Optimierte Lüftung
- Unterweisung der Beschäftigten in Schutzmaßnahmen, Händehygiene und Hautschutz
Um Friseurbetriebe bei der praktischen Umsetzung der Arbeitsschutzstandards zu unterstützen, entwickelt die BGW zusätzlich eine Handlungshilfe. Diese wird mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks und der Gewerkschaft abgestimmt und wird vor der voraussichtlichen Wiedereröffnung der Friseursalons vorliegen.
Antworten auf wichtige Fragen finden Sie auf der Homepage des BGW:
Kreis Höxter hält zusammen. Das Handwerk.
Die Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen Maßnahmen stellen das Handwerk derzeit auf eine besondere und harte Belastungsprobe. Desto wichtiger ist es in solchen Zeiten zusammen zu stehen und noch stärker Solidarität, Treue und Rücksicht zu zeigen.
Mit unserer Aktion und dem Claim “Kreis Höxter hält zusammen“ möchte sich das Handwerk im Kreis Höxter öffentlichkeitswirksam und in positiver Weise bemerkbar machen. Weiterhin soll durch die Kampagne, die Außendarstellung des Handwerks gestärkt und transportiert werden.
Neben dem Claim, den Sie sich gerne zur weiteren Verwendung herunterladen können, stellen wir noch einen Aushang für Ihr Geschäft zur Verfügung. Damit wollen wir uns gemeinsam bei den Menschen im Kreis Höxter für ihre Treue zum heimischen Handwerk bedanken.
Wir freuen uns, dass Sie sich an der Aktion beteiligen!
Corona-News
Neue Corona-Verordnungen ab 1. Oktober 2022 in NRW
Verschiedene Schutzmaßnahmen (FFP2-Maskenpflicht im überregionalen Schienenverkehr und vulnerablen Einrichtungen, Testpflichten in diesen Einrichtungen etc.) gelten künftig unmittelbar kraft des Bundesgesetzes. Hier hat das Land keinen Einfluss auf die Regelungen und kann auch von den Maskenpflichten keine Ausnahmen vorsehen. Die Regelungen des § 28b Absatz 1 IfSG gelten daher unmittelbar und sind daher in jedem Fall ab dem 1. Oktober anzuwenden.
Friseurhandwerk: 3G-Nachweis für Friseurbesuche
Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom 10. August 2021 in einer neuen Fassung der Corona-Schutzverordnung um. Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Corona-Schutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt auch für körpernahe Dienstleistungen, wie Friseurbesuche.
Friseure: Pandemie-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk
Wie können Friseurinnen und Friseure während der Corona-Pandemie sicher arbeiten? Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Branche Friseurbetriebe erarbeitet. Die Regelungen sind für alle Friseurbetriebe verbindlich und ergänzen den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums um branchenspezifische Vorgaben.